Die ET-Swiss bietet im Elektrokontrollbereich, für Privatpersonen und Unternehmungen, mit unseren Partnern folgende Dienstleistungen gemäss Niederspannungs-Installationsverordung (NIV) an:

Die "Periodische Elektrokontrolle" (PK) gemäss NIV

Diese Elektrokontrollart betrifft die wiederkehrende Kontrolle z.B. bei Wohnungsgebäuden alle 20 Jahre und bei Gewerbe/Landwirtschaft alle 10 Jahre. In der Regel werden Eigentümer/Verwaltungen seitens Stromversorger zum Einreichen eines Sicherheitsnachweises aufgeboten. Diese Tätigkeit darf nur von einem "unabhängigen Kontrollorgan/Kontrollunternehmen" wie z.B. die Partner der ET-Swiss durchgeführt werden.

 

Die "Abnahmekontrolle" (AK) gemäss NIV

Bei Änderung/Neuinstallationen in Gebäuden, im Gewerbe oder Landwirtschaftsbereich, sieht der Gesetzgeber vor, dass die Installationen zusätzlich von einem "unabhängigen Kontrollorgan/Kontrollunternehmen" überprüft werden. Hierbei liegt in der Regel ein Sicherheitsnachweis, ausgestellt vom Elektroinstallateur, schon vor. Der Sicherheitsnachweis wird nach festgestellter mängelfreier Elektroinstallation durch das "unabhängige Kontrollorgan/Kontrollunternehmen" gegengezeichnet.

 

Weiter bieten wir auch Dienstleistungen mit unserern Partnern im Elektrokontrollbereich an wie:

  • Schlusskontrollen für den Elektroinstallateur
  • Stichprobenkontrollen für den Stromversorger/Netzbetreiber
  • Abnahmekontrollen von Photovoltaikanlagen
  • Kontrollen von Geräten, Maschinen, Anlagen wie z.B. in der Industrie