Die ET-Swiss bietet im Besonderen folgende Dienstleistungen im Bereich der Aufgaben & Pflichten einer Netzbetreiberin an:
Überwachung der Sicherheitsnachweise
Die ET-Swiss übernimmt die Überwachung des Eingangs der Sicherheitsnachweise für elektrische Installationen, die durch das jeweilige Niederspannungsverteilnetz versorgt werden, es sei denn, diese Überwachung wird gemäss NIV Artikel 34 Absatz 3 vom ESTI durchgeführt.
Überprüfung der Sicherheitsnachweise und Stichprobenkontrollen an der Installation
Die ET-Swiss überprüft die eingereichten Sicherheitsnachweise stichprobenweise auf ihre Richtigkeit und leitet, falls nötig, Massnahmen zur Behebung etwaiger Mängel ein.
Archivierung der Sicherheitsnachweise
Die ET-Swiss bewahrt die Sicherheitsnachweise bis zur Beendigung der nächsten periodischen Kontrolle ordnungsgemäss auf.
Führung eines Verzeichnisses der elektrischen Installationen
Die ET-Swiss führt ein Verzeichnis aller von ihr versorgten elektrischen Installationen, welches folgende Informationen enthält:
- Ort und Eigentümer der Installation,
- die Kontrollperioden,
- jede durchgeführte Kontrolle (Art, Datum, Kontrollpersonal, Ergebnis),
- Anordnungen gemäss NIV Artikel 38,
- Name des Installateurs,
- Anordnungen zur Behebung von Mängeln.
Meldung von schwerwiegenden Pflichtverletzungen
Die ET-Swiss informiert das ESTI, falls festgestellt wird, dass Inhaber von Installations- oder Kontrollbewilligungen ihre Pflichten in schwerwiegender Weise verletzen oder Installationsarbeiten sowie Installationskontrollen ohne die erforderliche Bewilligung durchgeführt werden.