Die ET-Swiss bietet im Besonderen folgende Dienstleistungen im Bereich der Aufgaben & Pflichten einer Netzbetreiberin an:

 

Überwachung der Sicherheitsnachweise

Die ET-Swiss übernimmt die Überwachung des Eingangs der Sicherheitsnachweise für elektrische Installationen, die durch das jeweilige Niederspannungsverteilnetz versorgt werden, es sei denn, diese Überwachung wird gemäss NIV Artikel 34 Absatz 3 vom ESTI durchgeführt.

 

Überprüfung der Sicherheitsnachweise und Stichprobenkontrollen an der Installation

Die ET-Swiss überprüft die eingereichten Sicherheitsnachweise stichprobenweise auf ihre Richtigkeit und leitet, falls nötig, Massnahmen zur Behebung etwaiger Mängel ein.

 

Archivierung der Sicherheitsnachweise

Die ET-Swiss bewahrt die Sicherheitsnachweise bis zur Beendigung der nächsten periodischen Kontrolle ordnungsgemäss auf.

 

Führung eines Verzeichnisses der elektrischen Installationen

Die ET-Swiss führt ein Verzeichnis aller von ihr versorgten elektrischen Installationen, welches folgende Informationen enthält:

  • Ort und Eigentümer der Installation,
  • die Kontrollperioden,
  • jede durchgeführte Kontrolle (Art, Datum, Kontrollpersonal, Ergebnis),
  • Anordnungen gemäss NIV Artikel 38,
  • Name des Installateurs,
  • Anordnungen zur Behebung von Mängeln.

 

Meldung von schwerwiegenden Pflichtverletzungen

Die ET-Swiss informiert das ESTI, falls festgestellt wird, dass Inhaber von Installations- oder Kontrollbewilligungen ihre Pflichten in schwerwiegender Weise verletzen oder Installationsarbeiten sowie Installationskontrollen ohne die erforderliche Bewilligung durchgeführt werden.