Seit dem 1. Januar 2000 müssen sich UVG versicherte Betriebe an die EKAS-Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und andren Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA) halten. Sie wurde nach dem Unfallversicherungsgesetzt und der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) erstellt.
In der Regel gelangen Kunden mit unterschiedlichen Fragen und Problemstellungen an uns. In den meisten Fällen handelten es sich Problemstellungen mit der Elektrosicherheit im Unternehmen, den eingeschränkten Installationsbewilligungen NIV Art. 13, Art. 14, Art. 15, Konformität von Erzeugnissen.
Auch hatten wir schon Fälle betreffend Definition von explosiven Zonen, Elektro-Sicherheitskonzepten, Instandhaltungskonzepten, Maschinensicherheit, Normenumsetzung usw.
Melden Sie sich bei uns. In der Regel können wir immer weiterhelfen, zumal wir Spezialisten der Arbeitssicherheit EKAS (Suva-anerkannt), der Elektrosicherheit (ehem. Electroinspektoren Electrosuisse) und der Maschinensicherheit (akkred. TÜV Nord) vorweisen können.