Die ET-Swiss ist eine der wenigen Genossenschaften, welche nebst den günstigen Konditionen, auch ihre GenossenschafterInnen am Gewinn teilhaben lässt. Schon beim ersten Geschäftsjahr konnte die Genossenschaft einen Zins auf die Genossenschaftsanteile auszahlen.
Die Zinsauschüttung ist in den Statuten der Genossenschaft verankert. Tiefstmöglicher Zins ist 0.00%, ferner besteht keine Nachschusspflicht für die GenossenschafterInnen.
Die Zinsauschüttung für das erste Geschäftsjahr 2015/16 war 2.50%. Im das Geschäftsjahr 2023 vorausichtlich 0% bis 10% (wird im Folgejahr durch die GV festgelegt).